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Was sind Finanzanlagenvermittler (§34f GewO)? – Unsere Definition

Definition Finanzanlagevermittler

Was ist ein Finanzanlagenvermittler? Definition, rechtliche Grundlagen, Eigenschaften und Aufgaben

Dieser Artikel soll sich der Definition von Finanzanlagenvermittler widmen. Diese spezifische Art der Vermögensberater ist für Fondsmanager, Versicherer und andere Akteure aus der Finanzbranche von besonderem Interesse, weshalb wir die Liste der 150 wichtigsten Finanzanlagevermittler in Deutschland erstellt haben. Wir möchten die Hintergründe erläutern und beginnen mit einer grundsätzlichen, einfachen Definition der Vermittler. Finanzanlagenvermittler sind Personen, die entweder selbstständig, in Vertriebskooperationen oder in Strukturvertrieben Wertanlagen vermitteln. Strukturvertriebe sind Formen des Netzwerkmarketings. Sie sind in Deutschland nur dann legal, wenn es nicht wie bei einem Schneeballsystem nur darum geht mehr und mehr Menschen anzuwerben. Vielmehr muss ein reelles Produkt vertrieben wird. Wert- oder Finanzanlagen können Aktien von offenen oder geschlossenen Investmentfonds sein. Dabei kann es sich sowohl um ausländische als auch um deutsche Produkte handeln.

Was ist der Unterschied zwischen offenen und geschlossenen Fonds?

Der Unterschied zwischen offenen und geschlossenen Fonds liegt maßgeblich in dem Zweck. Geschlossene Investmentfonds erwarten einen höheren Beitrag pro Anleger (2.500€ bis zu 20.000€), um ein Investmentprojekt zu realisieren und werden nach dem Einsammeln des gesammelten Geldes für bis zu zwanzig Jahre geschlossen. Im Anschluss erhält der Anleger dann sein Geld plus der Rendite zurück. Ein vorzeitiger Ausstieg ist nicht oder nur unter sehr hohen Kosten möglich. Der offene Fonds hingegen ist der klassische Investmentfonds, bestehend aus gestreuten Aktien und mit wesentlich niedrigeren Einstiegsbarrieren. Hier ist der Ein- und Ausstieg jederzeit möglich.

Was ist der Unterschied zwischen Finanzanlagevermittler und  Honoranlageberater?

Zwei Arten der Vermögensberater zeichnen sich durch sehr unterschiedliche rechtliche Grundsätze aus. Im Folgenden erklären wir kurz, welche das sind. Auf der einen Seite der der Finanzanlagenvermittler. Dieser wird den dem Emittenten der zu vertreibenden Anlage bezahlt, nicht den dem zu beratenden Kunden. Er verdient ausschließlich Geld durch Provisionen an erfolgreich vermittelten Finanzprodukten. Auf der anderen Seite steht der Honoraranlageberater, der das Honorar von den Privatkunden erhält. Somit soll eine von den Provisionen der Emittenten unabhängige Beratung sichergestellt werden.

Was benötigt man, um Finanzanlagenvermittler zu sein?

Nach Paragraph 34 Gewerbeordnung braucht ein Finanzanlagenvermittler eine Erlaubnis für das Ausüben der Tätigkeit von der lokalen Behörde. Diese ist an vier Bedingungen geknüpft:

  • Persönliche Zuverlässigkeit, d.h. keine Verurteilung in jeglicher Art von Finanzverbrechen, wie zum Beispiel: Diebstahl, Unterschlagung, Erpressung, Betrug, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wucher oder Insolvenzstraftaten wie der Insolvenzverschleppung
  • Der Vermittler benötigt eine Berufshaftpflichtversicherung
  • Es darf kein Insolvenzverfahren gegen ihn als Person laufen, d.h. geordnete persönliche Vermögensverhältnisse
  • Registrierung im Vermittlerregister der IHK

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Bildquelle: AbsolutVision

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