Die Stiftungslandschaft ist von einer signifikanten Diversität geprägt und nimmt eine wesentliche Rolle in den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Kultur, Soziales oder Umweltschutz ein. Stiftungen stellen bedeutsame Institutionen dar, welche das Gemeinwohl fördern, Projekte finanzieren und somit einen langfristigen Beitrag zur gesellschaftlichen Entwicklung leisten. Eine Stiftung ist eine rechtlich selbstständige Institution, die auf einem gewissen Vermögen basiert und bestimmte gemeinnützige oder wohltätige Zwecke verfolgt. Stiftungen sind in der Regel auf eine langfristige Wirkung ausgelegt und werden durch das Stiftungsvermögen finanziert, welches nachhaltig angelegt wird, um den Stiftungszweck dauerhaft zu erfüllen. Das Kapital der Stiftung bleibt dabei in der Regel unangetastet, während die Erträge für die Finanzierung von Projekten und Maßnahmen genutzt werden. Die vorliegende Abhandlung befasst sich mit den Fragen, auf welche Weise Stiftungen entstehen und welche Schritte erforderlich sind, um eine Stiftung zu gründen. Die wichtigsten und aktivsten Akteure sind auch Teil unserer deutschen Stiftungsliste sowie dem Schweizer Pendant dazu.
Wie entstehen Stiftungen?
In Deutschland, der Schweiz oder auch in Österreich existieren eine Vielzahl von Stiftungen, die sich für Themen wie Bildung, Forschung, Kunst und Kultur, Umweltschutz sowie soziale Gerechtigkeit engagieren. Ein wesentliches Charakteristikum von Stiftungen ist die spezifische Zielsetzung, die in der Regel mit den Intentionen der Gründerinnen und Gründer korrespondiert. Die Gründung einer Stiftung ist letztendlich ein formalisierter Prozess, der von den rechtlichen Rahmenbedingungen des jeweiligen Landes abhängig ist und mehrere Schritte umfasst. Die allgemeinen Schritte zur Entstehung einer Stiftung sind nicht immer identisch, aber in vielen Ländern zumindest ähnlich.
Der Stifterwille bildet den Ausgangspunkt jeder Stiftung. Der Wunsch eines oder mehrerer Stifter, ein bestimmtes Ziel langfristig zu verfolgen, bildet dabei die Grundlage. Als Stifter kommen natürliche Personen, Unternehmen oder Institutionen in Betracht. Der Stifterwille stellt das Fundament der Stiftung dar und definiert den Zweck, den die Stiftung verfolgen soll. Oftmals ist das Motiv zur Gründung einer Stiftung in dem Wunsch begründet, einen Teil des eigenen Vermögens oder Wissens der Geselschaft zurückzugeben. Der Wunsch, eine Stiftung zu gründen, kann beispielsweise auf persönlichen Überzeugungen, Dankbarkeit für erhaltene Unterstützung oder dem Bestreben, ein bestimmtes gesellschaftliches Problem zu lösen, basieren.
Neben dem Willen, ist auch die Festlegung des Stiftungszwecks einer der zentralen Punkte bei der Gründung einer Stiftung. Der Stiftungszweck definiert die Aufgaben und Ziele, welche die Stiftung verfolgen wird. In zahlreichen Fällen wird der Stiftungszweck auf gemeinnützige oder wohltätige Zwecke ausgerichtet, beispielsweise auf die Förderung von Bildung, Wissenschaft, Kultur oder Umweltschutz. Die Definition des Zwecks muss klar und präzise erfolgen, da dieser die Grundlage für die spätere Arbeit der Stiftung bildet. Des Weiteren muss der Zweck rechtlich zulässig sein und den geltenden Vorschriften des Stiftungsrechts entsprechen.
Das Stiftungsvermögen stellt den finanziellen Grundstock einer jeden Stiftung dar. Es wird durch den Stifter zur Verfügung gestellt und bildet die Basis für die spätere Arbeit der Stiftung. Das Vermögen wird mit der Intention einer dauerhaften Ertragserwirtschaftung angelegt, sodass die daraus resultierenden Erträge zur Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet werden können. Es kann aus monetären, sachwertbezogenen oder immobilienbezogenen Resourcen bestehen und muss eine ausreichende Größe aufweisen, um den Stiftungszweck langfristig zu finanzieren. In Deutschland gilt beispielweise eine Mindesthöhe des Stiftungsvermögens von rund 50.000 Euro, wobei dieser Betrag je nach Stiftungstyp und Zweck variiert.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt im Rahmen der Stiftungsgründung ist die Erstellung einer Satzung. Die Satzung definiert die Struktur sowie die grundlegenden Regeln, nach denen die Stiftung arbeitet. Die Satzung beinhaltet unter anderem Angaben zum Stiftungszweck, zur Verwendung des Stiftungsvermögens, zur Zusammensetzung des Vorstands sowie zur rechtlichen Form der Stiftung. Die Satzung bildet das rechtliche Fundament der Stiftung und regelt ihre Arbeit sowie ihre Ziele.
Die Gründung einer Stiftung setzt ferner voraus, dass sie von den zuständigen Behörden anerkannt wird. In Deutschland obliegt die Anerkennung der Stiftung der Stiftungsaufsichtsbehörde, in Östereich der Landesregierung und in der Schweiz dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) bzw. den kantonalen Behörden. Im Anschluss an die Prüfung der Satzung sowie des Stiftungsvermögens erfolgt die offizielle Anerkennung der Stiftung sowie die Verleihung des Status einer rechtsfähigen Stiftung. Dieser Schritt markiert die offizielle Gründung der Stiftung und verleiht ihr die rechtliche Fähigkeit, ihre Arbeit aufzunehmen und Projekte zu fördern.
Bildquelle: Fabrice Villard