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Unterschiede zwischen Vermögensberatern und Vermögensverwaltern

Unterschied Vermögensberater Vermögensverwalter

Die Begriffe des Vermögensberaters und Vermögensverwalters werden häufig gleichwertig behandelt, obwohl sie das keineswegs sind. Die Tätigkeitsbereiche beider Berufsgruppen unterscheiden sich teils stark, was insbesondere an den rechtlichen Bestimmungen liegt, denen sie sich jeweils unterwerfen müssen. In diesem Artikel möchten wir deshalb genau auf die Unterschiede zwischen Vermögensverwaltung und -beratung eingehen und einige Missverständnisse aus dem Weg räumen.

Tätigkeitsbereiche in der Vermögensverwaltung: Vermögensallokation und Investmentstrategie

Der Aktionsradius eines Vermögensverwalters ist langfristig angelegt, da er das ihm anvertraute Vermögen selbstständig anlegt und umschichtet, je nach Bedarf des Kunden und vor allem Marktlage. Hierbei kommt es auf die Präferenzen des Kunden an, ob er das Vermögen offensiv, ausgewogen oder defensiv anlegen möchte. Der Unterschied besteht hierbei in der Aufteilung auf verschiedene Anlageformen, zwischen Immobilien, Fonds, Aktien die jeweils unterschiedlich hohe Renditen versprechen, aber auch verschieden hohes Risiko beinhalten. Dieses hängt von den jeweiligen Präferenzen des Kunden ab. Als Kunde kann man neben dem Investmentfokus auch Allokationsregeln vorgeben, also Prozentsätze pro Anlageform, um das Risiko besser zu streuen. Dies sorgt für bessere Kontrolle des Verwalters, schränkt aber auch die Handlungsmöglichkeiten ein, angemessen auf wirtschaftliche Krisen reagieren zu können. Obwohl vom Kunden bezahlt, kann es auch beim Vermögensverwalters zu Interessenkonflikten kommen, falls von den vermarkteten Finanzinstituten leistungsabhängige Vergütungen gezahlt werden, oder ein persönliches Verhältnis zu einem speziellen Finanzinstitut besteht.

Tätigkeitsbereiche in der Vermögensberatung: Honorarbasierte Vergütung des Beraters für Empfehlungen

Der Anlageberater ist entweder auf Honorarbasis oder von Finanzinstituten bezahlt auf Provisionsbasis. Diese führen ebenfalls ein Gespräch mit dem Kunden über die Anlagepräferenzen und machen dann verschieden Vorschläge, wie das Vermögen am besten anzulegen sei. Die letztendliche Entscheidung liegt jedoch beim Kunden der dann Anlageverträge oder ähnliches unterschreibt. Der Anlageberater ist auch nur punktuell für den Kunden tätig, übernimmt so keine langfristige Verantwortung wie der Verwalter für das zu beratende Vermögen. Anlageberater lohnen sich jedoch schon bei kleineren Anlagevermögen, während Verwalter üblicherweise eine Gebühr von 1,5% des zu verwaltenden Vermögens als Gebühr verlangen, was bei kleineren Vermögen dann die Rendite auffressen würde.

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Notwendige Genehmigungen um als Vermögensverwalter, bzw. Anlageberater tätig zu werden

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass der Anlagenmarkt von einer großen Schieflage gekennzeichnet ist, was die Marktkenntnis angeht zwischen Kunden und Beratern oder Verwaltern. Hierbei kann es zu Fehlberatungen kommen, wenn Anlageprodukte dem Vertreter eine höhere Provision versprechen aber für den Kunden eigentlich ungeeignet sind, oft geschehen in der Vergangenheit mit dem Verkauf von geschlossenen Immobilienfonds als Altersvorsorge, welche Menschen um ihr gesamtes Erspartes gebracht hat. Beim Verwalter bezahlt der Kunde, die Motivation ist also eine andere und er hat als Fachmann das Mandat das Anlagevermögen zu verwalten, nicht nur Ratschläge zu erteilen. Im Gegensatz zum Verwalter, benötigt man nicht in allen Fällen als Anlageberater eine Genehmigung. Als Finanzportfolioverwalter benötigt man zwingend eine Zulassung der BaFin. Dies sorgt im Fall des Verwalters für einen Mindeststandard, der eingehalten werden muss, jedoch nicht automatisch für einen guten Vermögensverwalter.

Gängige Qualitätsmerkmale für Vermögensberater und Vermögensverwalter in Deutschland

Um sich von unseriösen Mitbewerbern abzuheben gibt es jedoch sowohl für Anlagenberater als auch für Verwalter Zertifizierungen. Für Anlageberater bietet zum Beispiel die EBS oder Frankfurt School of Business Zertifizierungen an, ebenso ist in Zukunft eine DIN Norm für Anlageberatungen geplant um Missbräuche einzudämmen. Im Bereich des Verwalters gibt es die aus den englischen übernommenen Zertifizierungen wie Certified Financial Planner, Chartered Financial Analyst oder Certified Investment Analyst, welche so einen Aufschluss über eine hochwertige Berufsausbildung geben. Grundsätzlich ist jedoch wichtig das ein Vertrauensverhältnis zwischen Kunden und Berater als auch Verwalter besteht damit das beste Ergebnis erzielt werden kann.

Bildquelle: Austin Distel

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